WHO-Kodex:
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WHO-Kodex
1981 hat die 34. Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) einen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet. Ziel des Kodex ist es, „zu einer sicheren und angemessenen Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder beizutragen, und zwar durch Schutz und Förderung des Stillens und durch Sicherstellung einer sachgemäßen Verwendung von Muttermilchersatznahrung, wo solche gebraucht wird“. Was der Kodex beinhaltet und wie Verstöße gemeldet werden können erklärt der nachfolgende Artikel. Weiterführende Informationen – zum Beispiel zum Thema Vermarktungsvorschriften oder zur Arbeit des IBFAN – finden Sie über die Navigation am linken Seitenrand Dort erfahren Sie auch, wie Sie Kodexverstöße melden können.
Der Kodex hat vor allem eine wichtige Aufgabe. Er lehnt künstliche Säuglingsnahrung nicht ab, sondern fordert deren Herstellung und deren Verkauf – allerdings für die Kinder, die sie wirklich auch benötigen. Das Stillen hingegen darf durch die Verkaufsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Für den Kodex gelten demnach folgende Grundsätze:
- Der Internationale Kodex ist weltweit gültig.
- Er fordert, dass für nicht gestillte Kinder Ersatznahrung zur Verfügung steht, die für Säuglinge geeignet ist und international gültige Qualitätsstandards einhält.
- Er verbietet, dass zur Verkaufsförderung von Muttermilchersatz Mütter vom Stillen abgehalten werden.
Der Internationale Kodex gilt für jedweden Ersatz für Muttermilch, also für
- alle Produkte, die für die ersten 6 Monate angeboten werden, einschließlich Tee. Denn die WHO empfiehlt, dass Säuglinge in den ersten 6 Monaten ausschließlich gestillt werden.
- Folgemilchen. Denn der Milchanteil der Nahrung soll auch nach dem 6. Monat noch Muttermilch sein – die WHO empfiehlt, neben geeigneter Beikost weiter zu stillen bis zum Alter von 2 Jahren und darüber hinaus.
- Flaschen und Sauger.
Um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Säuglingen und Kleinkindern und ihren Familien zu verbessern und die vollständige Umsetzung des Kodexes zu gewährleisten und zu überwachen, wurde bereits am 12. Oktober 1979 das International Baby Food Action Network (IBFAN) gegründet. In Deutschland sind die AFS und die Aktionsgrupppe Babynahrung e.V. (AGB) Mitglied bei IBFAN.
In den Grundsätzen der AFS ist unter Punkt 3.4. folgende Formulierung zu finden:
„Zum Schutz des Stillens gegenüber wirtschaftlichen Interessen unterstützt die AFS die Umsetzung des Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und ist Mitglied von IBFAN, dem International Baby Food Action Network. Jedes Mitglied verpflichtet sich, sich über den Kodex und über IBFAN zu informieren und aktiv den Kodex umzusetzen und die IBFAN-Regeln einzuhalten.“
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