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Vermarktungsvorschriften für Muttermilchersatzprodukte

Der Kodex regelt sehr deutlich, wie Muttermilchersatzprodukte vermarktet werden dürfen – und was zu unterlassen ist. Das wichtigste Ziel: Es dürfen keine Kaufanreize für Mütter entstehen.

Das bedeutet im Detail:

  • keine Werbung in der Öffentlichkeit
  • keine Geschenke mit Firmenlogo (z.B. Kalender) und keine Proben
  • kein direkter Kontakt der Firmen zu den Müttern (keine Telefonhotline, keine Briefe)
  • keine Proben an Mütter, auch nicht über Gesundheitspersonal
  • keine Sonderverkäufe, Rabatte oder sonstigen Kaufanreize
  • keine idealisierenden Darstellungen auf den Verpackungen


Ferner dürfen keine Interessenskonflikte für Gesundheitspersonal und – einrichtungen entstehen.

Das bedeutet:

  • keine kostenlosen oder verbilligten Lieferungen von Muttermilchersatzprodukten an Kliniken
  • keine Geschenke an Gesundheitspersonal
  • kein Sponsoring von Fortbildungs- oder sonstigen Veranstaltungen


Eine stillfreundliche Klinik, Praxis oder sonstige Einrichtung arbeitet kodexkonform, wenn folgende Bedinungen erfüllt sind: Sie macht keine Werbung für künstliche Säuglingsnahrung, verteilt keine Proben.

  • Sie macht keine Werbung für Säuglingsnahrungsfirmen, hat keine Hefte, Bilder, Kugelschreiber etc. mit Firmenlogo.
  • Sie nimmt keine Geschenke für das Personal und kein Sponsoring an.
  • Sie hält den Internationalen Kodex ein.

 

 

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