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Über die Ausbildung
Mit der Ausbildung zur Stillberaterin bietet die AFS ihren Mitgliedern eine qualitativ hochwertige Weiterbildung an, die mit einer schriftlichen Prüfung zum Erwerb eines Zertifikates abschließt.
Durch die Ausbildung erhalten Sie die nötigen Grundlagen, um als Stillberaterin eine Stillgruppe zu leiten und Müttern auf ehrenamtlicher Basis Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Die Ausbildung besteht aus insgesamt acht Ausbildungskursen sowie dem Besuch einer AFS-Veranstaltung. Dazu gehören beispielsweise Mitgliederversammlungen des Bundes- oder Regionalverbandes, Landestreffen oder der jährlich stattfindende AFS-Stillkongress. Die Ausbildungskurse müssen nicht in einer festen Reihenfolge besucht werden (Ausnahme Kurs 8). Aktuell finden unsere Kurse online statt.
Diese Voraussetzungen zur Ausbildung müssen Sie erfüllen:
- Sie haben eigene Stillerfahrung
- Sie werden Mitglied der AFS
- Sie unterschreiben die Grundsätze der AFS
- Sie melden sich zur Ausbildung an
- Sie absolvieren alle Kurse vollständig
Darüber hinaus ist der Besuch einer Stillgruppe im Vorfeld der Ausbildung obligatorisch, um die Arbeitsweise kennenzulernen. Dieser Besuch muss nicht in einer AFS-Stillgruppe erfolgt sein. Sollte die nächste Stillgruppe unzumutbar weit entfernt sein, wenden Sie sich bitte per Mail an ausbildung@afs-stillen.de.
Aktuell finden viele Stillgruppen online statt. Auf folgender Seite sind alle Gruppen mit ihren Ansprechpartner aufgelistet.
Prüfung zur AFS-Stillberaterin
Eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung ist nur möglich, wenn zuvor alle Kurse vollständig absolviert worden sind. Das Zertifikat wird nach bestandener Prüfung ausgehändigt und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Danach ist für die Verlängerung der Gültigkeit der Besuch einer Fortbildung zum Thema Stillen notwendig.
Sie können bereits während der Ausbildung eine Stillgruppe leiten oder Beratungen anbieten. Der Erwerb eines Zertifikates am Ende der Ausbildung ist keine Pflicht. Allerdings sollte in jeder AFS-Stillgruppe eine Frau mitarbeiten, die die Ausbildung bereits begonnen oder absolviert hat, damit sichergestellt wird, dass eine Beratung gemäß der Grundsätzen der AFS stattfindet.
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