Häufige Fragen zur Ausbildung
Sie interessieren sich für die Ausbildung zur AFS-Stillberaterin, haben aber noch offene Fragen? Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wer kann die Ausbildung absolvieren?
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Ausbildung haben?
Was sind die Ziele der Ausbildung?
Muss ich ein Zertifikat haben, um eine Stillgruppe zu leiten?
Was muss ich alles können, um die Ausbildung machen zu können?
Was kostet die Ausbildung?
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Ausbildung auf 320,00 Euro, zuzüglich eventueller Anreise- und Übernachtungskosten sowie dem Jahresbeitrag zur AFS-Mitgliedschaft. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen, entnehmen Sie unserer Kostenübersicht.
Ich möchte die Ausbildung machen, was muss ich alles tun?
Den Ablauf zur Anmeldung, alle benötigten Formulare sowie sonstige Hinweise finden Sie auf unserer Unterseite “Anmeldung zur Ausbildung”.
Ich habe alle Kurse absolviert. Wo beantrage ich die Prüfungsunterlagen?
Ihre Prüfungsunterlagen beantragen Sie hier:
Marina Ridder, Küpperstr. 5, 46539 Dinslaken
zertifkat@afs-stillen.de
Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihren so genannten Ausbildungsbegleiter einzureichen, der als Nachweis für die von Ihnen besuchten Kurse dient! Wir empfehlen, diesen vor dem Versand zu kopieren und per Einschreiben zu verschicken.
Wie lange habe ich Zeit, die Ausbildung zu machen?
Jede Teilnehmerin sollte anstreben, die Grundausbildung in zwei Jahren (beginnend mit der Anmeldung zur Ausbildung) zu durchlaufen. In Ausnahmefällen ist in Absprache mit der Prüfstelle eine Abweichung aus familiären Gründen oder mangelnder Kursangebote möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an ausbildung@afs-stillen.de oder zertifkat@afs-stillen.de.
Welche Kurse muss ich besuchen?
Die Ausbildung besteht aus insgesamt acht Kursen. Eine Übersicht über die einzelnen Kurse und ihre Inhalte finden Sie auf unserer Seite Kursinhalte
Wie funktioniert die Prüfung?
Die Prüfung findet Online statt und wird als Link per E-Mail versendet. Dieser hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Einmal angeklickt, muss die Prüfung jedoch im vorgegebenen Zeitfenster gearbeitet werden.
Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen das Zertifikat ausgestellt und zugeschickt.
Warum arbeiten die Stillberaterinnen der AFS ehrenamtlich?
Das schließt jedoch nicht aus, dass die Stillberaterin Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Beratung entstehen, weitergeben kann. Fallen zum Beispiel eine Raummiete für Stillgruppentreffen, Aus- oder Fortbildungskosten oder Fahrtkosten an, so können diese Kosten über einen Teilnehmerbeitrag für Stillgruppentreffen gedeckt werden. Auch eine Kasse für freiwillige Spenden ist eine gute Idee, um Kosten zu decken.
Sollte eine Wochenstation, Frauenärztin, Hebamme, Familienbildungsstätte, o.ä. eine Stillberaterin einstellen, um kostenfreie Beratung für ratsuchende Frauen anzubieten, so kann die Stillberaterin diese Tätigkeit natürlich aufnehmen.
Wie kann ich mich nach Abschluss der Ausbildung fortbilden?
Wann finden die nächsten Ausbildungskurse statt?
Ich habe einen Kurs bei einer anderen Institution absolviert. Kann ich diesen für die Ausbildung anerkennen lassen?
Warum gibt es bei den Kursen Teilnehmerbegrenzungen?
Muss ich die Grundausbildung machen, um in einer Stillgruppe mitzuarbeiten?
Ich arbeite im Kinderzimmer eines Krankenhauses und möchte mich zum Stillen fortbilden. Wie kann ich das tun?
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und Ausbildung beantragen
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1. Beitrittserklärung
2. Anmeldung zur Ausbildung
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