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Merkblatt zum Datenschutz

Ehrenamtliche StillberaterInnen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. In diesem Merkblatt sind die wichtigsten Informationen.

Warum Datenschutz?

Ziel ist es, jede einzelne Person, deren Daten erhoben werden, davor zu schützen, dass sie in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. So muss sie im Vorfeld darüber belehrt werden, dass ihre Daten aufgenommen werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind:

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Beruf, Konfession, Gesundheitsdaten, Foto/- und Videoaufzeichnungen usw.. Bei einer/einem StillberaterInnen gilt dies auch, wenn Daten des Kindes aufgenommen werden, um dessen Beratung es sich handelt. Diese Daten werden durch die Datenschutzregelung geschützt.

Warum eine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis?

Jeder der seine persönlichen Daten der AFS oder einer/einem StillberaterInnen anvertraut, hat ein Recht darauf, dass seine Daten vertrauensvoll behandelt werden.

Dies gilt auch für die AFS selbst, wenn sie Daten der Mitglieder, Auszubildenden oder StillberaterInnen verwaltet, auf der Homepage eine Stillberaterinnenliste führt, Fotos und Videos veröffentlicht oder archiviert, aber auch für jede Beraterin, die Daten der Hilfesuchenden aufnimmt. Darunter fallen auch die Inhalte der Gespräche mit den zu beratenden Müttern.

Deshalb muss die AFS Ehrenamtliche auf das Datengeheimnis verpflichten.

Es soll nicht als Misstrauen gegenüber der Stillberaterin empfunden, sondern viel mehr als Qualitätsmerkmal unseres Vereins gesehen werden.

Jegliche personenbezogenen Daten, die zukünftig im Rahmen einer Stillberatung erfasst und dokumentiert werden, müssen vertraulich behandelt und archiviert werden, auch nach Aufgabe der Tätigkeit als Stillberaterin der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen Bundesverband e.V. Die Löschung der Daten kann nach Beendigung der Beratung erfolgen, muss jedoch auf Wunsch der Person, deren Daten erhoben wurden, jederzeit durchgeführt werden, spätestens jedoch nach 10 Jahren.

Was genau ist dieses Verarbeiten von personenbezogenen Daten?

Bisher hat man in einzelnen Verfahren unterschieden, ob Daten erfasst, erhoben, verwendet, gespeichert oder bearbeitet werden. Nun bezieht sich das neue Gesetz auf jeglichen Vorgang mit personenbezogenen Daten. So zählt jetzt auch das „Löschen“ zum Verarbeiten von solchen Daten. Man kann also sagen, die Verarbeitung beginnt mit dem Erheben und endet mit dem Löschen.

Wann darf ich Daten erfassen?

Wie in vielen anderen Dingen, muss auch vor dem Erheben von personenbezogenen Daten um Erlaubnis gebeten werden.

So sieht es die Datenschutzverordnung vor. Daten dürfen nur dann zukünftig erhoben werden,

  • wenn die die betroffene Person einwilligt oder
  • wenn Anträge zu jeglicher Mitgliedschaft oder Ausbildung gestellt werden

Alle Informationen, die StillberaterInnen durch die Beratung zugänglich gemacht werden, müssen mit Verschwiegenheit behandelt werden. Diese Informationen dürfen ohne Einwilligung Dritten nicht mitgeteilt oder in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Wie kann ich meine Daten sicher verwahren?

Werden Daten auf Laptop, Computer, Smartphone oder Tablets gespeichert, muss eine Benutzerkennung oder ein Passwort das Gerät absichern. Alles was auf Karteikarten, Stillberaterinnenblöcken, Papieren usw. aufgenommen wird, sollte vor Dritten geschützt aufbewahrt werden.

Grundsätzlich sollte sich jede ehrenamtliche und selbständige Person sich mit der Thematik EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befassen. Weitere Informationen zu diesem Thema findet Ihr im Internet.

 

Download “Merkblatt zum Datenschutz” (PDF, 200 KB)

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