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Die IBFAN-Grundsätze

Die AFS ist gemeinsam mit der Aktionsgruppe Babynahrung deutsches Mitglied im International Baby Food Action Network (IBFAN). Als Mitglied von IBFAN verpflichtet sich die AFS damit, sich aktiv für die Umsetzung des Kodex und der dazugehörigen Resolutionen (Link auf Unterseite Internationaler Kodex und WHA-Resolutionen) einzusetzen. Dazu gehört unter anderem, keine Spenden oder Sponsorings von Firmen anzunehmen, die Säuglingsnahrung oder damit verwandte Produkte herzustellen. Ferner gilt es, Kontakt zum Netzwerk zu halten und die sieben Grundsätze von IBFAN zu unterstützen.

Die sieben IBFAN-Grundsätze lauten wie folgt:

  1. Babys und Kleinkinder weltweit haben das Recht auf die bestmögliche Gesundheit.
  2. Familien, vor allem Mütter und Kinder, haben das Recht auf Zugang zu geeigneten, nahrhaften Lebensmitteln und Wasser.
  3. Frauen haben das Recht zu stillen und informierte Entscheidungen über Säuglings- und Kleinkindernährung zu treffen.
  4. Frauen haben das Recht auf volle Unterstützung um zwei Jahre und länger zu stillen und um sechs Monate ausschließlich zu stillen.
  5. Alle Menschen haben das Recht auf Zugang zu qualifizierter Gesundheitsfürsorge und unabhängige Informationen, frei von kommerziellem Einfluss.
  6. Gesundheitspersonal und Verbraucher haben das Recht auf Schutz vor kommerziellen Einflüssen, die ihr Urteil und ihre Entscheidungen beeinflussen können.
  7. Die Menschen haben das Recht, sich in internationaler Solidarität für Veränderungen einzusetzen, die die grundlegende Gesundheit schützen, fördern und unterstützen.

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