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AGB für Aussteller*innen

am Stillkongress der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS) – Bundesverband e.V. in Köln

 

Ausstellerbewerbung:

Der/die Aussteller*in bewirbt sich über die Homepage des Veranstalter unter folgendem Link:

https://www.afs-stillen.de/fuer-fachpersonal/afs-stillkongress/fuer-aussteller/

Die Preise für die Tischmiete sind der Homepage zu entnehmen.

Die Bewerbung für die Teilnahme am Stillkongress wird erst dann verbindlich, nachdem ein Ausstellervertrag unterzeichnet wurde. Dieser wird zugesendet nachdem die Auswahl abgeschlossen wurde, und muss von dem/der Aussteller*in postalisch zurückgesendet werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt vor dem Stillkongress, und muss innerhalb von 14 Tage beglichen sein.

 

Absage:

Der Veranstalter kann jederzeit den Vertrag zurückziehen oder den Kongress, wenn nötig, absagen, ohne Begründung.

Eine Absage von Seiten des/der Austellers*in muss schriftlich per Mail an kontakt@afs-stillkongress.de erfolgen.

Möglich ist ein Rücktritt in beiderseitigem Einverständnis bis zum 31. Januar des Kongressjahres. In diesem Fall entsteht dem/der Aussteller*in eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Rechnung. Darüber hinaus ist als Rücktrittsgebühr der volle Rechnungsbetrag an die AFS zu zahlen.

 

Der/die Aussteller*in verpflichtet sich:

  1. Seinen/ihren Stand zu folgenden Zeiten zu besetzen:
    Samstag 8:30 Uhr bis 19:00 Uhr
    Sonntag 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
  2. Bei vorzeitigem Abbau wird zusätzlich zum vollen Rechnungsbetrag eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig.
  3. Die Kongresstascheneinlage bis spätestens 20. April des Kongressjahres zur Verfügung zu stellen.
  4. Selbst dafür zu sorgen, dass das eigene Material am Montag nach dem Kongress von einem Versanddienstleistungsunternehmen abgeholt wird, sicher verpackt und ausreichend frankiert ist.

HOTLINE

Bei Fragen und Problemen
rund ums Stillen:

0228 / 92 95 9999*

*zum Ortstarif
mobil max. 0,42 €/Min.

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