
AFS-Stillkongress:
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:: AGB Aussteller
AGB für Aussteller*innen am Stillkongress der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS) – Bundesverband e.V. in Köln
Aussteller*innenbewerbung:
Der/die Aussteller*in bewirbt sich über die Homepage der Veranstalterin unter folgendem Link:
https://www.afs-stillen.de/fuer-fachpersonal/afs-stillkongress/fuer-aussteller/
Die Preise für die Tischmiete sind der Homepage zu entnehmen.
Die Bewerbung für die Teilnahme am Stillkongress wird erst dann verbindlich, nachdem ein Aussteller*innenvertrag unterzeichnet wurde. Dieser wird zugesendet, nachdem die Auswahl abgeschlossen wurde, und muss von dem/der Aussteller*in postalisch zurückgesendet werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Stillkongress.
Absage:
Die Veranstalterin kann jederzeit den Vertrag zurückziehen oder den Kongress, wenn nötig absagen, ohne Begründung.
Eine Absage von Seiten des/der Ausstellers*in muss schriftlich per Mail an kontakt@afs-stillkongress.de erfolgen. Möglich ist ein Rücktritt in beiderseitigem Einverständnis bis zum 31. Januar des Kongressjahres. In diesem Fall entsteht dem/der Aussteller*in eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Rechnung. Darüber hinaus ist als Rücktrittsgebühr der volle Rechnungsbetrag an die AFS zu zahlen.
Die/der Aussteller*in verpflichtet sich
1. Seinen/ihren Stand zu folgenden Zeiten zu besetzen: Samstag 8:30 Uhr bis 19:00 Uhr Sonntag 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
2. Die Kongresstascheneinlage bis spätestens 20. April des Kongressjahres zur Verfügung zu stellen. Bei vorzeitigem Abbau wird zusätzlich zum vollen Rechnungsbetrag eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig.

HOTLINE
Bei Fragen und Problemen
rund ums Stillen:
0228 / 92 95 9999*
*zum Ortstarif
mobil max. 0,42 €/Min.

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