AFS-Stillkongress:
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Für Aussteller
Der Stillkongress 2025 wird wieder in Köln-Riehl in der Jugendherberge stattfinden. Alle wichtigen Infos, wenn Sie als Aussteller dabei sein möchten, finden Sie auf diesen Seiten.
Als Firma oder Verein haben Sie die Möglichkeit, Tische im Messesaal zu buchen. Giveaways für die Kongresstaschen können ebenfalls gegen eine Gebühr gebucht werden. Flyer werden der Umwelt zuliebe nur in Verbindung mit Giveaways eingelegt.
Die Preise für die Tische betragen:
- 1 Tisch 110 zzgl. MwSt.
- 2 Tische 220 zzgl. MwSt.
- 3 Tische 330 zzgl. MwSt.
- 1/2 Tisch 50 Euro (für Vereine)
- Giveaways für die Kongresstasche (mind. 250 Stück) für 30 € zzgl. MwSt./pauschal.
NEU: Die Rechnungslegung erfolgt ungefähr 14 Tagen vor dem Stillkongress.
Wichtig:
Die Kongresstascheneinlage darf nur im Zeitraum vom 19. bis 26. April 2025 an die Jugendherberge gesendet werden. Wer zu früh sendet, muss 25 Euro zusätzlich bezahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an messe@afs-stillkongress.de.
Sie können sich jetzt bereits unverbindlich als Aussteller bewerben, bzw. vormerken lassen:
Anmeldeformular:
AGB Aussteller
Ausstellerbewerbung:
Der/die Aussteller:in bewirbt sich über die Homepage der Veranstalterin unter folgendem Link:
https://www.afs-stillen.de/fuer-fachpersonal/afs-stillkongress/fuer-aussteller/
Die Preise für die Tischmiete sind der Homepage zu entnehmen.
Die Bewerbung für die Teilnahme am Stillkongress wird erst dann verbindlich, nachdem ein Aussteller: innenvertrag unterzeichnet wurde. Dieser wird zugesendet, nachdem die Auswahl abgeschlossen wurde, und muss von dem/der Aussteller:in postalisch, innerhalb von 7 Tagen, zurückgesendet werden.
Absage
Der Verein kann den Vertrag bis 21 Tage vor Kongressbeginn zurückziehen oder den Kongress, wenn nötig absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
Eine Absage von Seiten des Ausstellers muss schriftlich per Mail an kontakt@afs-stillkongress.de erfolgen.
Möglich ist ein Rücktritt in beiderseitigem Einverständnis bis zum 15. Februar des Kongressjahres. In diesem Fall entsteht dem/der Aussteller:in eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Prozent der zu erwartende Rechnung. Darüber hinaus ist als Rücktrittsgebühr der volle Rechnungsbetrag an die AFS zu zahlen.
Die/der Aussteller.in verpflichtet sich
- Seinen/ihren Stand zu folgenden Zeiten zu besetzen:
- Samstag 8:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- Sonntag 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
- Die Kongresstascheneinlage im Zeitraum vom bis 26. April 2025 an die Adresse der Jugendherberge zu senden. Bei vorzeitigem Abbau wird zusätzlich zum vollen Rechnungsbetrag eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig.
Datenschutzverordnung
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0228 / 92 95 9999*
*zum Ortstarif
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