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Praktische Tipps

Wie lassen sich die Erwerbstätigkeit der Mutter und das Stillen in der Praxis am besten vereinbaren? Zunächst sind dazu einige Absprachen zu treffen.

 

Was zu klären ist
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, dass Sie nach Ihrer Rückkehr in den Beruf Stillzeiten in Anspruch nehmen möchten.
  • Besprechen Sie mit dem Arbeitgeber, welche Ausgestaltung der Stillzeiten Ihren Wünschen entspricht. Möchten Sie Freistellung zum Stillen zum Abpumpen bzw. zur Gewinnung von Muttermilch per Hand nutzen oder die Stillzeiten an den Anfang oder das Ende Ihrer Arbeitszeit legen und den Arbeitstag zugunsten von mehr Zeit mit dem Kind verkürzen? Dies alles sollte bereits im Vorfeld klar geregelt werden.
  • Welche Räumlichkeiten kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen, um diese zum Stillen oder Abpumpen zu nutzen? Der Raum sollte nicht nur über eine bequeme Sitzmöglichkeit sowie eine Steckdose für die Milchpumpe verfügen, sondern idealerweise auch über ein Waschbecken sowie einen Kühlschrank zum Aufbewahren der Muttermilch verfügen.
  • Besteht die Möglichkeit, dass Ihnen das Baby an den Arbeitsplatz gebracht wird um vor Ort zu stillen? Auch darüber sollte mit dem Arbeitgeber im Zuge der Inanspruchnahme der Stillzeiten gesprochen werden.

 

Muttermilch gewinnen

Idealerweise sollten Sie bereits einige Wochen vor Arbeitsantritt damit beginnen, Muttermilch von Hand zu gewinnen und anschießend einzufrieren. Je nach persönlicher Vorliebe können Sie Muttermilch per Hand gewinnen oder eine Milchpumpe – im Idealfall eine elektrische Milchpumpe mit Doppelpumpset – verwenden. Der Fachhandel bietet kleine tragbare elektrische Pumpen, die man sich selbst kaufen kann.  

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Muttermilch von Hand gewinnen können oder wie eine Pumpe korrekt zu bedienen ist, sprechen Sie Ihre Stillberaterin (Link auf Stillberaterinnen-Übersicht) an.  Weitere Informationen finden Sie in unserem Faltblatt „Muttermilch gewinnen“ , das Sie sich online kostenlos in unserem Downloadbereich herunterladen können. Dort finden Sie auch wichtige Hinweise zur korrekten Aufbewahrung von Muttermilch.
Die wichtigsten Informationen zum Thema stillen und Beruf sind in unserem Faltblatt “Stillen bei Erwerbstätigkeit” zusammen gefasst.

 

Muttermilch verfüttern

Während Sie zu Hause sind, stillen sie Ihr Baby weiterhin nach Bedarf. Vielen Müttern hilft es auch, dies noch einmal unmittelbar vor dem Verlassen des Hauses zu tun, um möglichst viel Zeit bis zur nächsten Mahlzeit zu gewinnen.

Für die Dauer Ihrer Abwesenheit entscheiden Sie, ob Ihr Baby von der Betreuungsperson mit dem Löffel, dem Becher oder der Flasche gefüttert wird. Das Tempo der Fütterung und die Menge sollten dabei wie beim Stillen vom Baby bestimmt werden, außerdem sollte das Kind auch auf diesem Weg Nahrung nach Bedarf bekommen.

Um eine Saugverwirrung durch den häufigen Wechsel von Brust und Flasche zu vermeiden, sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten:

  • Wählen Sie eine möglichst kleine Saugergröße (z.B. einen Teesauger), damit die Milch nicht zu schnell fließt.
  • Halten Sie die Flasche fast waagerecht, damit nicht zu viel Milch auf einmal in den Mund fließt.
  • Achten Sie darauf, dass das Baby den Sauger vollständig bis ganz nach hinten in den Mund nimmt. Die Lippen sollten den breiten Teil des Saugers vollständig umschließen.

Zu Beginn der Mahlzeit die Lippen des Kindes mit dem Sauger berühren und ihn erst dann weit in den Mund stecken. Dies unterstützt, dass das Kind sich die zum Stillen nötige weite Öffnung des Mundes nicht abgewöhnt.

Eine Übersicht über mögliche weitere Zufüttertechniken für gestillte Säuglinge finden Sie in einem Faltblatt des Europäischen Instituits für Stillen und Laktation (EISL).


Sollte Ihr Baby bereits sechs Monate oder älter sein und Beikost erhalten, können während der Abwesenheit der Mutter nötige Stillmahlzeiten mit der Zeit auch durch Beikostmahlzeiten ersetzt werden. Muttermilch und Wasser können dann aus einem ganz normalen Becher angeboten werden, Flaschen mit Saugern oder spezielle Trinklernbecher sind in diesem  Fall nicht erforderlich.

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