Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten Machen Sie Ihre Umgebung stillfreundlich!
Aus Verantwortung für die Kinder
Jedes Jahr sterben weltweit 1,3 Millionen Kinder, weil sie nicht gestillt werden. Millionen andere erkranken.
Zum Schutz der Kinder wurde 1981 von der Weltgesundheitsversammlung der Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet und seither durch weitere Resolutionen präzisiert und ergänzt; diese bilden zusammen mit dem Kodex ein Gesamtpaket.
- Der Internationale Kodex ist weltweit gültig.
- Er fordert, dass für nicht gestillte Kinder Ersatznahrung zur Verfügung steht, die für Säuglinge geeignet ist und international gültige Qualitätsstandards einhält.
- Er verbietet, dass zur Verkaufsförderung von Muttermilchersatz Mütter vom Stillen abgehalten werden.
Verstöße gegen internationale Vermarktungsvorschriften melden
Der Internationale Kodex verbietet eine Reihe von Vermarktungsstrategien, die das Stillen untergraben. Viele Firmen verstoßen gegen diese Vorschriften, um mehr Muttermilchersatz verkaufen zu können.
IBFAN, das International Baby Food Action Network (Internationales Aktionsnetzwerk zur Säuglingsernährung), hat ein weltweites Register für solche Verstöße eingerichtet. Auch Sie können von Ihnen beobachtete Verstöße melden; die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des Internationalen Kodex
Für welche Produkte gelten die Vermarktungsvorschriften?
Der Internationale Kodex gilt für jedweden Ersatz für Muttermilch, also für
- alle Produkte, die für die ersten 6 Monate angeboten werden, einschl.Tee. Denn die WHO empfiehlt, dass Säuglinge in den ersten 6 Monaten ausschließlich gestillt werden.
- Folgemilchen. Denn der Milchanteil der Nahrung soll auch nach dem 6. Monat noch Muttermilch sein – die WHO empfiehlt, neben geeigneter Beikost weiter zu stillen bis zum Alter von 2 Jahren und darüber hinaus.
- Flaschen und Sauger.
Vermarktungsvorschriften für Muttermilchersatzprodukte
Keine Kaufanreize für Mütter:
- keine Werbung in der Öffentlichkeit
- keine Geschenke mit Firmenlogo (z.B. Kalender)und keine Proben
- kein direkter Kontakt der Firmen zu den Müttern (keine Telefonhotline, keine Briefe)
- keine Proben an Mütter, auch nicht über Gesundheitspersonal
- keine Sonderverkäufe, Rabatte oder sonstigen Kaufanreize
- keine idealisierenden Darstellungen auf den Verpackungen
Keine Interessenskonflikte für Gesundheitspersonal und - einrichtungen:
- keine kostenlosen oder verbilligten Lieferungen an Kliniken
- keine Geschenke an Gesundheitspersonal
- kein Sponsoring von Fortbildungs- oder sonstigen Veranstaltungen
Kennzeichen einer stillfreundlichen Klinik, Praxis oder sonstigen Einrichtung
- Sie macht keine Werbung für künstliche Säuglingsnahrung, verteilt keine Proben.
- Sie macht keine Werbung für Säuglingsnahrungsfirmen, hat keine Hefte, Bilder, Kugelschreiber etc. mit Firmenlogo.
- Sie nimmt keine Geschenke für das Personal und kein Sponsoring an.
- Sie hält den Internationalen Kodex ein.
Tragen auch Sie dazu bei, dass der Internationale Kodex eingehalten wird.
Aus Verantwortung für die Kinder.
Utta Reich-Schottky
© 2009 Abeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS)
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